Legionellen

Legionellen

Legionella pneumophila bzw. Legionella spp. kommen natürlicherweise im Wasser vor (Süßwasser und künstlich angelegte Wassersysteme). Sie breiten sich leicht über weite Teile der Trinkwasserinstallation aus, die ihnen günstige Bedingungen bieten:

  • stagnierendes Wasser mit weiteren Mikroorganismen als Nährstofflieferanten, zusammen mit Kalk oder Korrosionsbestandteilen (Eisen, Zink);
  • Trinkwasser mit einer Temperatur zwischen 25 °C und 45 °C (optimales Wachstum zwischen 32 °C und 35 °C).

Die Legionellose

Die Übertragung von Legionellen findet über die Einatmung von Mikrotröpfchen (Aerosolen) von kontaminiertem Wasser statt.
Eine Infizierung kann folgende Krankheiten hervorrufen:

  • Pontiac-Fieber: Hierbei handelt es sich um einen akuten fiebrigen Infekt ohne Lungenentzündung mit leichten grippalen Symptomen.
  • Legionärskrankheit: Hierbei handelt es sich um eine schwere Form der Lungenentzündung. Laut Robert Koch-Institut liegt die Letalität bei reiseassoziierten und ambulant erworbenen Fällen bei 5-9 % und bei Krankenhaus-assoziierten Fällen bei etwa 13 %. Es besteht eine Meldepflicht für diese Krankheit.

Die Schwere der Infektion hängt von der Menge an eingeatmeten Mikroorganismen ab, von der Virulenz des Bakterienstamms und vom Gesundheitszustand der infizierten Person. Die Serogruppe 1 der Spezies Legionella (L.) pneumophila ist die am häufigsten vorkommende.

Eine der häufigsten Infektionsquellen ist das Duschen.

Überwachung von Legionellen

Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Mehrheit der europäischen Staaten haben klare Vorschriften zur bakteriologischen Überwachung von Trinkwasserinstallationen.

Laut der aktuell gültigen Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gilt eine erweiterte Untersuchungspflicht auf Legionellen. Sie betrifft öffentliche und gewerblich genutzte Immobilien, in denen eine Großanlage zur Trinkwarmwasserbereitung enthalten ist und in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (Duschen). Die Probenahme ist gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes durchzuführen, die Bewertung der Befunde ist im DVGW-Arbeitsblatt W 551 von April 2004 dargestellt.

Reaktionsschema Legionella spp. (nach DVGW-Arbeitsblatt W 551):

 Zielwert

 < 100 KBE/100 ml

 Technischer Maßnahmenwert

 > 100 KBE/100 ml

 Duschverbot

 > 10.000 KBE/100 ml

KBE/100 ml: Koloniebildende Einheiten/100 ml

Laut Empfehlung des Robert Koch-Instituts sollte das zur Endoskopieaufbereitung sowie das zur Pflege stark immungeschwächter Patienten verwendete Trinkwasser frei von humanpathogenen Keimen, d. h. auch frei von Legionella spp. sein.

Im Falle von erhöhten Messwerten: 

Den Ausführungen des Robert Koch-Instituts zu Folge sind im Falle einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes  durch den Betreiber unverzüglich Abhilfemaßnahmen zu veranlassen. Dies bedeutet eine Ortsbesichtigung mit einer Überprüfung, ob die Trinkwasserinstallation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, eine Gefährdungsanalyse und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von betroffenen Verbrauchern. Laut DVGW sind Wasserfilter eine zulässige Sofortmaßnahme bei festgestellten Kontaminationen. Chemische und thermische Desinfektionsmaßnahmen sind ebenfalls wirksam, aber ihre Durchführung ist umständlich und wird von geringer Wirksamkeit sein, wenn die Ursache für die Ausbreitung nicht identifiziert wird.

Gemäß Empfehlung des Umweltbundesamtes ist der Zielwert für Legionellen in Hochrisikobereichen 0 KBE/100 ml. Das ist gegebenenfalls nur durch den Einsatz endständiger Sterilfilter sicherzustellen.

 

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